AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KBV Kehrmann Beschlagtechnik Velbert e. K.  gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Für Satz- und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

1.3 Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit KBV Kehrmann Beschlagtechnik Velbert e.K., Inhaber: Detlef Kehrmann, Zeiss-Straße 19, 42551 Velbert, zustande.

 

 

2. Lieferung

2.1 Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart und ist unverbindlich. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder bei Versandmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet worden ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.            

2.2 Bei nachträglichen Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfristen beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.

2.3 Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wurde, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichgültig ob im Werk des Lieferers oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten -  z. B. bei behördlichen Eingriffen, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Verzögerungen in der Auslieferung von Roh- und Hilfsstoffe, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehend genannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Dem Besteller sind die vorgenannten Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.

2.4 Auf Abruf bestellte Ware ist innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vom Besteller abzunehmen.

2.5 Teillieferungen in zumutbarem Umfang sowie fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu der Gesamtauftragsmenge sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen darf die stückmäßige Lieferung unter- oder überschritten werden.

2.6   Falls das beauftragte Transportunternehmen die versandte Ware an uns zurücksendet, nachdem eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den gescheiterten Zustellversuch nicht zu vertreten hat.

2.7 Der Kunde kann die bestellte Ware bei uns nach Terminabsprache abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten erhoben.

 

3. Preisstellung

3.1 Unsere Euro-Preise verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart worden ist – ab einem Nettowarenbestellwert in Höhe von 250,00 Euro frei Haus und schließen Verpackungs- und Frachtkosten mit ein. Bei Rechnungsbeträgen unter 250,00 Euro Nettowarenwert berechnen wir einen Versand- und Verpackungskostenanteil in unterschiedlicher Höhe. Auf Wunsch können wir Ihnen die entsprechenden Fracht-/Verpackungskosten gerne zeitnah übermitteln. Für das Ausland gelten andere Frei-Haus-Grenzen und Frachtsätze. Bei Auslandsbestellungen können weitere Gebühren anfallen (z.B. Einfuhrabgaben & Zölle), auf die wir keinen Einfluss haben. Diese Gebühren sind zusätzlich vom Kunden zu tragen.

3.2 Die Euro-Preise unserer Kaufgegenstände ebenso die angegebenen Euro-Preise in diesem Katalog verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Etwaige Kundenrabatte sind noch nicht berücksichtigt. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes berechtigen beide Parteien zur entsprechenden Preisanpassung.

3.3 Tritt bei fest vereinbarten Preisen im Rahmen längerfristiger Verträge eine wesentliche Veränderung bestimmter Preis-/Kostenfaktoren, wie z. B. der Vormaterialpreise, Löhne und Gehälter, Fracht, zugrundeliegender Wechselkurse etc. ein, so können wir deren Neufestsetzung im angemessenen Umfang verlangen.

3.4 In Fällen einer Streckenlieferung, bei denen der Kunde die direkte Lieferung der von ihm bestellten Ware an seinen Kunden mit uns vereinbart, behalten wir uns einen zusätzlichen Versandkostenzuschlag vor.

3.5 Preiserhöhungen, Änderungen und Aktualisierungen behalten wir uns vor. 

3.6 Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder innerhalb von 14 Tage mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Sie haben die Möglichkeit die Rechnung bei Vorkasse mit 3 % Skonto zu begleichen. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat gewähren wir Ihnen ebenfalls die vorstehend genannten Skontosätze. Wir behalten uns jedoch das Recht vor – insbesondere bei Neukunden - lediglich die Zahlungsarten Vorkasse oder Barzahlung anzubieten. Nachnahme-Lieferungen werden nicht vorgenommen.

4.2 Es besteht kein Anspruch auf Skonto, solange ältere Rechnungen unbezahlt sind. Sofern eine mit einer Gutschrift verrechnete Rechnung unter Abzug von Skonto beglichen wurde, sind wir berechtigt, von dem Gutschriftbetrag einen entsprechenden Skontoabzug vorzunehmen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet unsere Rechnung umgehend nach Erhalt zu prüfen. Etwaige Einwendungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Rechnung als akzeptiert.

4.4 Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der EZB zu berechnen. Voraussetzung ist hier, dass der Kunde wenigstens 1 x schriftlich gemahnt wurde. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen per Scheck oder Wechsel werden nicht akzeptiert.

4.6 Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruches auf das uns zustehende Entgelt ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung (Vorkasse) oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Lieferung bis zur Erfüllung unserer Ansprüche zu verweigern.

 

5. Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf ihn über.

 

6. Warenrückgabe

6.1 Warenrückgaben sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich und im Einzelfall mit uns vereinbart sind: ein Warenrücksendungs-Formular ist bei uns erhältlich und vom Kunden auszufüllen –  Rücksendegrund, Rechnungsnummer und -Datum, usw. – und mit der retournierten Ware zurück zu senden. Die Rückgabe hat original verpackt und frachtfrei zu erfolgen.

6.2 Für alle Warenrückgaben berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Produkteinkaufspreises des Kunden. Falls der Aufwand der Aufarbeitung höher ist, wird dieser gesondert berechnet.

6.3 Sonderanfertigungen sowie defekte Ware und beschädigte Produkte sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Produkte, die wir ggf. nicht mehr oder in modifizierter Form im Programm haben.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldo-Ziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.4 Wir sind berechtigt jederzeit die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.

7.5 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so tritt er hiermit im Voraus die sich aus dieser Weiterveräußerung ergebenden Forderungen an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung dieser Forderungen so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.

7.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

7.7 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in an uns abgetretene Forderungen oder sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten; und zwar unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen.

 

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

8.2 Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung, wobei wir die vom Kunden gewählte Nacherfüllungsalternative unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB verweigern können. Sofern wir beide Arten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB verweigern oder sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden nicht zumutbar ist, stehen dem Kunden die weitergehenden Ansprüche auf Schadensersatz statt Erfüllung und der Rücktritt zu. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz statt Leistung ist im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungshilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkzeuge, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z. B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn von Seiten des Kunden oder Dritter ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen werden, die mit dem geltend gemachten Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Kaufsache.

8.5 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen usw. sollen dem Kunden lediglich die bestellmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.

8.6 Beanstandungen jeglicher Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Warensendung, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Entgegennahme schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. 

8.7 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit (von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten) oder Arglist sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt, ist der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

9. Schutzrechte

9.1 Die von uns gemachten Vorschläge, Angebote, Fotos, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen in irgendeiner Form sind unser geistiges Eigentum und daher vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit unserem Einverständnis dritten Personen zur Kenntnis gebracht werden.

9.2 Die von uns zur Herstellung des Vertragsgegenstandes im Auftrage des Kunden hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen, Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn die Vertragsbedingungen enden, unser Eigentum und werden bei Vertragsbeendigung nur dann dem Kunden ausgeliefert, wenn sie gesondert berechnet wurden.

9.3 Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter, verletzt werden.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Velbert

10.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Lieferanten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU hat. Als Vertragssprache steht ausschließlich deutsch zur Verfügung.

 

KBV Kehrmann Beschlagtechnik Velbert, Zeiss-Str. 19, 42551 Velbert

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